vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG bei Mischobjekten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/585ecolex 2023, 934 Heft 11 v. 21.11.2023

1. Nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG ist der Vermieter zur Kündigung berechtigt, wenn die vermieteten Wohnräume nach dem Tod des bisherigen Mieters nicht mehr einem dringenden Wohnbedürfnis eintrittsberechtigter Personen dienen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!