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Begründung von Dienstbarkeiten an allg Teilen von parifizierten Liegenschaften

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/586ecolex 2023, 935 Heft 11 v. 21.11.2023

1. Liegenschaftsteile, deren Zweckbestimmung einer ausschl Benützung entgegensteht, die also Kraft ihrer faktischen Beschaffenheit von vornherein nicht als Wohnungseigentumsobjekt oder Zubehör nutzbar sind, sind notwendige allg Teile der Liegenschaft. An notwendig allg Teilen der Liegenschaft kann weder Wohnungseigentum noch Zubehör-Wohnungseigentum begründet werden. Notwendige allg Teile der Liegenschaft können nicht Gegenstand einer Benützungsregelung sein.

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