1. Ein Fremdwährungskredit liegt vor, wenn der Kredit ganz oder tw in einer anderen Währung als in Euro gewährt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Kredit in anderer Währung als Euro ausbezahlt wird. Maßgebend ist allein, dass die fremde Währung die Rechnungsgrundlage für die Rückzahlungsverpflichtung des Kreditnehmers bildet.