1. Die von einem Mobilfunkanbieter an einen Kunden weiterverrechnete Speichermedienvergütung ist Teil des Gesamtpreises iSd § 4 Abs 1 Z 4 FAGG und kann daher nicht als gesonderter Betrag angeführt werden.
1. Die von einem Mobilfunkanbieter an einen Kunden weiterverrechnete Speichermedienvergütung ist Teil des Gesamtpreises iSd § 4 Abs 1 Z 4 FAGG und kann daher nicht als gesonderter Betrag angeführt werden.