1. Die "analoge" Anwendung der Airbnb-Judikatur nach § 16 WEG 2002 (Unterlassung einer widmungswidrigen touristischen Nutzung von Wohnungen zufolge Genehmigungsbedürftigkeit einer Widmungsänderung: OGH 5 Ob 59/14h; 5 Ob 43/19p) auf ein Rechtsverhältnis zwischen einem Inhaber eines Wohnungsgebrauchsrechts an einer von mehreren Wohnungen und der Alleineigentümerin der Liegenschaft, das außerhalb des Anwendungsbereichs des WEG liegt, ist nicht möglich. Eine behauptete "Schutzbedürftigkeit" des Wohnungsgebrauchsberechtigten reicht für einen Analogieschluss des WEG auf diesen Fall (wie auch bei schlichten Miteigentümern in sog "Mischhäusern") nicht aus.