Es entspricht nicht dem Stand der Technik, dass sich eine Skibindung bei jedem Sturzgeschehen öffnet. Das ist grundsätzlich nur bei einem Vorwärtssturz und einem seitlichen Verdrehsturz der Fall. Ein Lösen der Bindung bei einem reinen Rückwärtssturz, wie er hier vorlag, ist nach derzeitigem Stand technisch nicht möglich. Die Auffassung des BerG, dass sich daraus kein Produktfehler iS eines Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehlers ableiten lässt, ist demnach vertretbar.