1. Der Pflichtenkatalog des BauKG stellt sich als Schutzgesetz zugunsten der AN - iSd § 1311 ABGB - dar, weil mit ihm den Gefahren begegnet werden soll, die aufgrund der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Tätigkeit von AN verschiedener Unternehmen infolge fehlender oder fehlerhafter Einrichtungen oder Sicherheitsvorkehrungen eines anderen auf der Baustelle tätigen Unternehmers entstehen.