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Keine Fälligkeit des Werklohns vor Informationserteilung nach § 27a KSchG bei unterbliebener Werkausführung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2022/570ecolex 2022, 881 Heft 11 v. 9.11.2022

1. Unabhängig davon, ob der Anspruch auf ausständigen Werklohn (unmittelbar) auf § 1168 Abs 1 ABGB oder auf § 16 Abs 1 HOA gestützt wird, ist der vom bekl Konsumenten eingewendete Informationsanspruch nach § 27a KSchG zu beachten.

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