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§ 932 Abs 4 ABGB: Ausgleich der Wertminderung bei Gebrauchtwagenkauf trotz erfolgreicher Reparatur

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2021/153ecolex 2021, 207 - 208 Heft 3 v. 10.3.2021

1. Trotz gänzlicher Herstellung der Gebrauchstauglichkeit eines mangelhaften Gebrauchtwagens ist dieser weiterhin mangelhaft iSd §§ 922 ff ABGB, wenn die Reparatur des Mangels (hier: Dichtheit des Autos) zu einer objektiven Wertminderung des Fahrzeugs (iS eines merkantilen Minderwerts) führt. Das Fahrzeug weist dann eine wertmindernde "Reparaturhistorie" auf, die nicht Gegenstand der Parteieneinigung war.

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