1. Ein Fremdwährungskredit ist ein Kredit, der dem Kreditnehmer in einer anderen Währung als in Euro gewährt wird. Mangels anderer Vereinbarung ist die Kreditvaluta in fremder Währung auszuzahlen. Der Kreditnehmer kann den ihm geschuldeten Fremdwährungsbetrag nur dann in inländischer Währung fordern, wenn ihm vertraglich ein entsprechendes Wahlrecht zugestanden wurde. Ermöglicht die Bank dem Kreditnehmer, sich für eine Auszahlung in Euro zu entscheiden, kann aber auch ein Angebot zum Abschluss eines Geldwechselvertrags vorliegen (hier der Fall). Ist dies der Fall, muss der Kreditnehmer davon ausgehen, dass die Bank diese Leistung entgeltlich erbringt.