Art 2 ESZ-VO ist auf Futtermittelzusätze, die nur nach den Bestimmungen der Zusatzstoff-VO zugelassen wurden, nicht analog anwendbar.
33 R 19/20m
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Art 2 ESZ-VO ist auf Futtermittelzusätze, die nur nach den Bestimmungen der Zusatzstoff-VO zugelassen wurden, nicht analog anwendbar.
33 R 19/20m
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