vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die neue Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzSophia Fidaecolex 2021/700ecolex 2021, 1079 - 1083 Heft 12 v. 3.12.2021

Mit 1. 1. 2022 tritt das VGG in Kraft, das die DIRL und die WKRL umsetzt. Ein wesentlicher Aspekt der beiden RL ist die Einführung einer Aktualisierungspflicht, die nunmehr in § 7 VGG Eingang in das österr Gewährleistungsrecht findet. Durch die (nur unter erschwerten Voraussetzungen abdingbare) Einführung einer Aktualisierungspflicht hat der Unternehmer in Hinkunft dafür einzustehen, dass die Ware oder digitale Leistung weiterhin vertragsgemäß erhalten wird. Dieser Beitrag gibt dazu einen Überblick.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!