vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verantwortlichkeit des betreibenden Gläubigers für Dritten iZm einer Exekution zur Erwirkung einer vertretbaren Handlung nur bei eigenem Verschulden

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/726ecolex 2021, 1107 Heft 12 v. 3.12.2021

Der betreibende Gläubiger, der gem § 353 EO ermächtigt worden ist, die geschuldete Handlung durch einen Dritten vornehmen zu lassen, ist für diesen Dritten - der zum Verpflichteten in keinem Rechtsverhältnis steht - nur insoweit verantwortlich, als dem betreibenden Gläubiger selbst ein Verschulden zur Last fällt.

3 Ob 42/21d

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!