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Umfang der Weisungsbefugnis des Insolvenzgerichts an den Insolvenzverwalter

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2021/727ecolex 2021, 1107 Heft 12 v. 3.12.2021

1. Die Überwachungspflicht des Insolvenzgerichts erfasst alle Tätigkeitsbereiche des Insolvenzverwalters. Auch die Weisungsbefugnis des Insolvenzgerichts ist zumindest grundsätzlich umfassend. Die Überwachungs- und Weisungsbefugnis des Insolvenzgerichts ist nicht auf den "operativen Bereich der Insolvenzverwaltertätigkeit" beschränkt. Dem Gericht ist es zB auch möglich, im Fall der Säumnis eines Insolvenzverwalters mit dem Abschluss des Verfahrens, insbesondere mit der Vorlage von Schlussrechnung und Verteilungsentwurf, eine Weisung zu erteilen.

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