Die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG ist nach ihrem klaren Wortlaut nur auf Kündigungen, nicht dagegen auch auf einvernehmliche Auflösungen des Arbeitsverhältnisses bezogen.
9 Ob A 47/21h
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Die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG ist nach ihrem klaren Wortlaut nur auf Kündigungen, nicht dagegen auch auf einvernehmliche Auflösungen des Arbeitsverhältnisses bezogen.
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