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Allgemeiner Kündigungsschutz bei Teilkündigung?

ArbeitsrechtBeitragAufsatzJohannes Winklerecolex 2021/619ecolex 2021, 945 - 947 Heft 10 v. 12.10.2021

Arbeitsrechtliche Teilkündigungen waren bislang nur bei entsprechender Vereinbarung oder bei besonders eigenständigen Vertragsinhalten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zulässig. (FN ) Seit Inkrafttreten der arbeitsrechtlichen Homeoffice-Regelungen am 1. 4. 2021 (FN ) wird man es häufiger mit Teilkündigungen zu tun haben: In Hinblick auf Homeoffice erklärt der Gesetzgeber Teilkündigungen (Wegfall des Homeoffice bei Fortbestand des Dienstverhältnisses) für zulässig. Ist der allgemeine Kündigungsschutz gem §§ 105 - 107 ArbVG auch auf Teilkündigungen anzuwenden?

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