1. § 4 Abs 1 iVm § 7 Abs 1 FAGG enthalten das Gebot, die Informationen nach diesen Bestimmungen in klarer und verständlicher Weise zu erteilen.
2. Dem steht es nicht grundsätzlich entgegen, wenn die Informationen zu den gewerblichen Garantien (nur) in den AGB enthalten sind oder sich hinter einem aufklappbaren Textteil bzw einem Pop-up-Fenster verbergen.