1. Ist für eine Verwendung im öffentlichen Dienst der Abschluss eines fachspezifischen Hochschulstudiums Ernennungsvoraussetzung, handelt es sich um einen reglementierten Beruf iS der RL 2005/36/EG (BerufsqualifikationsRL).
1. Ist für eine Verwendung im öffentlichen Dienst der Abschluss eines fachspezifischen Hochschulstudiums Ernennungsvoraussetzung, handelt es sich um einen reglementierten Beruf iS der RL 2005/36/EG (BerufsqualifikationsRL).