Besteht für einen das Grundstück betreffenden Kredit eine Solidarhaftung (mit dem Käufer), so ist der gesamte noch offene Betrag der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Der Verkäufer hat grundsätzlich (auch) den gesamten Betrag geschuldet (ebenso wie der Käufer). Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise (allenfalls den halben Betrag zu berücksichtigen), ist diesem Sachverhalt nicht zugänglich.