Der rechtsrichtige Umgang mit Fotos bzw deren Veröffentlichung sorgt kontinuierlich für Diskurse; hier wird erörtert, wie eine nach dem UrhG (zulässig erteilbare) unwiderrufliche und unbefristete "Zustimmung" zur Veröffentlichung eines Bildes aus datenschutzrechtlicher Sicht zu sehen ist. Als Nullum?
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