Zum Nachweis eines von der GrundanteilV abweichenden Aufteilungsverhältnisses von Grund und Boden bedarf es eines konkreten Nachweises. Die Beweislast eines niedrigeren Grundanteils wie auch die Pflicht zur Glaubhaftmachung eines durchschnittlichen Baulandpreises iSd GrundanteilV 2016 trifft denjenigen, der einen vom gesetzlich vorgegebenen Aufteilungsverhältnis (§ 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG 1988) abweichenden niedrigeren Grund- und Bodenanteil behauptet.