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Voraussetzung der gewährleistungsrechtlichen Beweislastumkehr (§ 924 Satz 2 ABGB)

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/446ecolex 2020, 1054 - 1055 Heft 12 v. 4.12.2020

1. Dem Gewährleistungskläger obliegt es, den behaupteten Mangel zu beweisen. Auch bei ungeklärter Ursache eines erst nach der Übergabe auftretenden Mangels wird die den Gewährleistungskläger treffende Beweislast nicht verschoben.

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