Zentrale Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer ig Lieferung ist eine Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat. Sofern die Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung nicht vorliegen, kommt noch die Vertrauensschutzbestimmung in Betracht. Jedoch hat sich ein Abgabepflichtiger auch die mangelnde Sorgfalt seiner Mitarbeiter zuzurechnen.
Ra 2018/13/0106