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Meldefristen für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach EU-Meldepflichtgesetz

Schwerpunkt EU-MeldepflichtgesetzAufsatzPhilipp Merzoecolex 2020, 954 - 956 Heft 11 v. 5.11.2020

Das EU-Meldepflichtgesetz sieht seit 1. 7. 2020 Melde-, Hinweis- und Informationspflichten von Intermediären und subsidiäre Meldepflichten der Steuerpflichtigen bei bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen vor. Die technische Umsetzung der Möglichkeit der Meldung über FinanzOnline ist mit 1. 10. 2020 erfolgt, sodass grenzüberschreitende Steuergestaltungen jedenfalls ab diesem Zeitpunkt gemeldet werden sollten. Die Melde-, Hinweis- und Informationspflicht trifft Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare insb auch dann, wenn sie die meldepflichtige Gestaltung gar nicht selbst konzipieren, sondern lediglich mittelbar an der Gestaltung mitwirken.

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