Im Rahmen des EU-Meldepflichtgesetzes sind bestimmte Gestaltungen an die Finanzverwaltung zu melden. Berater sind dazu verhalten, solche Gestaltungen zu identifizieren und ihre Klienten darauf aufmerksam zu machen, dass es sich um eine meldepflichtige Gestaltung handelt. In bestimmten Fällen haben sie sogar selbst Meldungen zu erstatten. Dieser Artikel gibt eine Übersicht, welche Transaktionen als meldepflichtig zu qualifizieren sind.