Ein zwischen Verbraucher und Architekten geschlossener Vertrag über die Planung eines Einfamilienhauses unterliegt nicht der Bereichsausnahme der VerbraucherrechteRL 2011/83/EU für Verträge über den Bau von neuen Gebäuden. (FN ) Ein solcher Vertrag betreffend die Planung eines neu zu errichtenden Einfamilienhauses stellt keinen Vertrag über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, dar. (FN ) Diskussionswürdig erscheint dabei die erstgerichtliche E, (FN ) wonach ein rechtswirksames Zustandekommen eines Vertrags bei fehlender Information über das Nichtbestehen von Rücktrittsrechten ausgeschlossen sei. Mit dieser Rechtsauffassung ist das ErstG in Österreich nicht allein. (FN )