In der vorliegenden Entscheidung (ecolex 2020/370) unterwirft der OGH den Rückforderungsanspruch eines Klienten wegen überhöhter Anwaltshonorare in analoger Anwendung des § 1486 Z 6 ABGB der dreijährigen (kenntnisunabhängigen) Verjährungsfrist. Die Anwendung der kurzen Frist auf die auf Rückzahlung gerichtete Leistungskondiktion erfolgt nicht nur entgegen dem Wortlaut der Norm, sondern mE auch entgegen der dem Gesetz zugrunde liegenden Wertung.