1. Das Besitznachfolgerecht stellt einen Fall auflösend bedingten bzw zeitlich beschränkten Eigentums dar. Es muss dafür einen Zusammenhang zwischen der Eigentumsübertragung und ihrer "gleichzeitigen" Beschränkung geben. Dieser Zusammenhang kann zwar grundsätzlich auch nachträglich hergestellt werden, doch wäre dafür zumindest der ausdrückliche Bezug auf die ursprüngliche Übertragung erforderlich.