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Quasi-fideikommissarische Substitution, zeitlich befristetes Eigentum oder Vertrag zugunsten Dritter?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/364ecolex 2020, 881 - 883 Heft 10 v. 1.10.2020

1. Das Besitznachfolgerecht stellt einen Fall auflösend bedingten bzw zeitlich beschränkten Eigentums dar. Es muss dafür einen Zusammenhang zwischen der Eigentumsübertragung und ihrer "gleichzeitigen" Beschränkung geben. Dieser Zusammenhang kann zwar grundsätzlich auch nachträglich hergestellt werden, doch wäre dafür zumindest der ausdrückliche Bezug auf die ursprüngliche Übertragung erforderlich.

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