In der jüngsten E des OGH (FN 1) an der Schnittstelle von Erb-, Abstammungs- und Familienrecht setzte er sich mit den Fragen auseinander, ob eine einmal bestandene Vaterschaftsvermutung bei Nichtigerklärung der Ehe beseitigt wird, die Beweiserleichterung des § 775 Abs 2 ABGB auch für den Agnationsfall gilt und eine inzidente Entscheidung bei Bestreitung der Ehelichkeit eines Kindes im Verlassenschaftsverfahren möglich ist.