Irreführende Behauptungen oder pauschalierende Abwertungen sind auch bei Beteiligung an einer öff Debatte durch die Freiheit der Meinungsäußerung nicht geschützt.
4 Ob 242/18v
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Irreführende Behauptungen oder pauschalierende Abwertungen sind auch bei Beteiligung an einer öff Debatte durch die Freiheit der Meinungsäußerung nicht geschützt.
4 Ob 242/18v
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