Nicht jede Pflichtwidrigkeit führt zwingend zu einer objektiven Vertrauensverwirkung, die den Dienstgeber zur sofortigen Beendigung des Dienstverhältnisses berechtigt.
9 Ob A 92/18x
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Nicht jede Pflichtwidrigkeit führt zwingend zu einer objektiven Vertrauensverwirkung, die den Dienstgeber zur sofortigen Beendigung des Dienstverhältnisses berechtigt.
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