1. Ein Vorstandsmitglied kann selbst aus wichtigem Grund vorzeitig sein Amt niederlegen. Die vorzeitige Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied führt nicht automatisch zur Beendigung des Vorstands-Anstellungsvertrags.
2. Auch beim Vorstandsmitglied ist für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses entscheidend, ob die weitere Zusammenarbeit unzumutbar geworden ist.