vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GesbR: konkludente Gründung

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/192ecolex 2019, 432 - 433 Heft 5 v. 3.5.2019

1. Für die konkludente Gründung einer GesbR müssen nach § 863 ABGB Umstände vorliegen, die keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass sich die Beteiligten über den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags einig gewesen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!