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Zum Ad-hoc-Antrag auf Sonderprüfung und zur positiven Feststellungsklage

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/194ecolex 2019, 435 - 436 Heft 5 v. 3.5.2019

1. Ein Ad-hoc-Antrag auf Sonderprüfung ohne Ankündigung in der Tagesordnung ist für weiter zurückliegende oder spätere Vorgänge als das Geschäftsjahr, das Gegenstand des in der Tagesordnung angekündigten Entlastungsbeschlusses ist, nicht zulässig.

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