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Zur Vertretung einer Privatstiftung bei nur zwei Vorstandsmitgliedern

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/195ecolex 2019, 436 Heft 5 v. 3.5.2019

1. Das Vertretungsrecht des Stiftungskurators nach § 8 Abs 3 Z 2 PSG ist beschränkt und durch die Bestellung der Mitglieder des (ersten) Stiftungsvorstands auflösend bedingt. Ist bereits durch den Stifter ein (erster) Stiftungsvorstand bestellt, kommt dem Stiftungskurator überhaupt keine Vertretungsbefugnis zu.

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