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Anspruchsbescheinigung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/187ecolex 2019, 425 Heft 5 v. 3.5.2019

Die Frage, ob sich ein rechtskräftiges Zwischenurteil zur Bescheinigung von Forderungen gem § 70 IO eignet, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Tauglichkeit bestimmt sich nach dem Gesamtzusammenhang der Bescheinigungs- und Ermittlungsergebnisse des Insolvenzeröffnungsverfahrens.

8 Ob 128/18h

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