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Parteistellung des Berechtigten im Vollstreckungsverfahren

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2019/164ecolex 2019, 380 Heft 4 v. 2.4.2019

1. Die Parteistellung im Titelverfahren bewirkt nicht eo ipso die Parteistellung des Berechtigten im Vollstreckungsverfahren, weil ansonsten § 1a Abs 2 VVG nicht notwendig wäre.

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