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§ 17 Abs 3 Z 2 lit a und b UrhG am Prüfstand

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtAufsatzMarkus Albrechtecolex 2019, 158 - 160 Heft 2 v. 5.2.2019

A Sachverhalt

Die kl Verwertungsgesellschaft Rundfunk nimmt die Rechte und Ansprüche ihrer Bezugsberechtigten (in- und ausländische Rundfunkunternehmer) wahr.

Die Bekl betreibt ein Hotel mit knapp über 100 Hotelzimmern, in denen TV-Geräte aufgestellt sind, über welche die Hotelgäste Fernsehprogramme der Bezugsberechtigten der Kl empfangen können.

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