1. Einer konkret drohenden Verletzung der Stimmrechtsbindung (Syndikatsvereinbarung) kann mit vorläufiger Unterlassungsklage begegnet werden. Entscheidend für die Zulässigkeit der Sicherung eines derartigen vorbeugenden Unterlassungsanspruchs ist letztlich eine Abwägung, ob eine vorläufige Sicherung oder deren Unterbleiben eher einen unwiederbringlichen Schaden nach sich ziehen könnte.