Ein "bloß" auf einem mit der PVA abgeschlossenen Vergleich beruhender Pensionsanspruch ist gegenüber einem solchen, der mit Bescheid oder mit Urteil zuerkannt wurde, gleichwertig.
8 Ob A 32/18s
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Ein "bloß" auf einem mit der PVA abgeschlossenen Vergleich beruhender Pensionsanspruch ist gegenüber einem solchen, der mit Bescheid oder mit Urteil zuerkannt wurde, gleichwertig.
8 Ob A 32/18s
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