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(Keine) Haftung des Winterdienstunternehmers nach Sturz wegen Glatteises

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/43ecolex 2019, 123 - 124 Heft 2 v. 5.2.2019

1. Bei einem Eigeninteresse eines Vertragspartners an der Leistung ist ein unechter Vertrag zugunsten Dritter anzunehmen, so zB bei einer Erfüllungsübernahme in Form eines gegenüber dem Vertragspartner abgegebenen Versprechens auf Schad- und Klagloshaltung gegenüber Dritten.

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