Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der OGH der Frage zu, welche Einwendungen der Dritte gegen Forderungen aus Gewährleistung und Schadenersatz hat, die der Bauträger zahlungshalber abgetreten hat.
Rechtsgrundlagen: § 1396 ABGB; § 16 BTVG
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