Zusammenfassung: Gegenständlich erhebt die vorliegende Entscheidung die Frage zum zentralen Entscheidungselement, ob im Baugewerbe eine werkvertragliche Warnpflicht bei der Verwendung unterschiedlicher CAD-Dateiformate besteht. Vertiefend waren die Sachverständigenhaftung sowie Pflichten in Hinblick auf die Übermittlung von Plänen per E-Mail zu klären.
Rechtsgrundlagen: § 1168a ABGB; § 1299 ABGB