Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob auch formlose Anhebungsbegehren nach § 12a MRG im Falle der Veräußerung des in einem Bestandgegenstand betriebenen Unternehmens fristwahrend erhoben werden können.
Rechtsgrundlagen: § 12a Abs 1 MRG