Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob ein Architekt, der auf eigenes Antreiben eine Liegenschaft erwirbt und Wohnungseigentumsobjekte plant, als Wohnungseigentumsorganisator zu sehen ist und daher auch zu früh geleistete Zahlungen der Erwerber unter Zurechnung von Strafzinsen zurückzuerstatten hat.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 6 WEG; § 37 Abs 1 WEG; § 14 BTVG