Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung thematisiert der OGH weitreichende Fragen, die verfahrensrechtlich aus der Rückgabe unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet verbrachter Kulturgüter erwachsen können. Dabei waren unter anderem der Ersatz von Verfahrenskosten sowie der Entschädigungsanspruch des Sachinhabers zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 3 KulturgüterrückgabeG; § 13 KulturgüterrückgabeG; § 78 Abs 2 AußStrG