Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der erkennende Senat auf dem Weg zu seiner rechtlichen Analyse dem wechselseitigen Bereicherungsausgleich bei Wegfall von Netznutzungsverträgen. Welche Anspruchsgrundlage ist zu verwenden?
Rechtsgrundlagen: § 25 ElWOG; § 62 ElWOG; § 182a ZPO; § 1435 ABGB; Art 89 B-VG