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Abzweigung bereits entnommener DNA Proben zur Vaterschafts-Feststellung?

GrundrechteJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/244ecolex 2012, 610 - 611 Heft 7 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Das Höchstgericht stellt sich in zu entscheidender Sache die Frage, ob aufgrund richterlicher Anordnung in einem anderen Verfahren entnommene Gewebeproben im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung verwertet werden dürfen. Überlagert das einfache Gesetz das Grundrecht des Einzelnen?

Rechtsgrundlagen: Art 8 EMRK; § 67 Abs 2 SPG; § 85 Abs 4 AußStrG

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