Zusammenfassung: Das Höchstgericht stellt sich in zu entscheidender Sache die Frage, ob aufgrund richterlicher Anordnung in einem anderen Verfahren entnommene Gewebeproben im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung verwertet werden dürfen. Überlagert das einfache Gesetz das Grundrecht des Einzelnen?
Rechtsgrundlagen: Art 8 EMRK; § 67 Abs 2 SPG; § 85 Abs 4 AußStrG