Zusammenfassung: Mit vorliegendem Beitrag thematisiert Slolina eine Entscheidung des HG Wien in Bezug auf eine Sammelklage des VKI als Kläger gegen AWD in Hinblick auf die Frage, ob die klagende Partei sowie die Prozessfinanzierungsgesellschaft als Rechtsfreunde an das Verbot des § 879 Abs. 2 Z 2 gebunden sind.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 2 ABGB