Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung erhellt der erkennende Senat Fragen in Bezug auf die Verjährung von Anleger-Ersatzansprüchen und trifft weitergehend Aussagen über die Naturalrestitution von Anlegerschäden.
Rechtsgrundlagen: § 1489 ABGB
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